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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SVI - Insektenschutzsysteme

 

(Inh. M. Kornhaas), Oesdorfer Str. 8, 91336 Heroldsbach


I.     Geltung

1.    Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser  

       Verkaufs- und Lieferbedingungen.  Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen,

        Insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch schriftliche Bestätigung

        wirksam.

 

 

 

II.     Vertragsabschluss

 

 

2.1. Die in den Prospekten, Internet oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem

        sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden An­gaben wie Abbildungen, Zeichnungen,

        Beschreibungen, Maß-, Gewichts­- Leistungs-,  Verbrauchsdaten und Montageangaben sind

        freibleibend, so­weit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt

        insbesondere für den Fall von Farbabweichungen und Verbesserungen, die den technischen

        Fortschritt dienen. Aufträge an uns, Auftragsänderungen und Ergänzungen, sowie Nebenabreden

        bedürfen der Schriftform.

2.2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend.

  Wir sind berechtigt, dass Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer

  Auftragsbestätigung per E- Mail, Fax oder auf dem Postweg anzunehmen.

  Der Käufer kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurück

  treten.

  Dies muss in schriftlicher Form erfolgen.

  Nach Ablauf dieser Frist, sind wir berechtigt zum Ausgleich unserer Kosten, für

  Angebotserstellung, Beratung sowie allgemeiner Verwaltungsaufwand einen Pauschalbetrag in

  Höhe von 25% der Auftragssumme zu verlangen.

  Bei unserer Ware handelt es sich um Einzelstück bzw. Sonderanfertigungen.

  Ist zum Zeitpunkt vom Rücktritt, unser Schaden höher als o.g. Pauschalbetrag müssen wir

  diesen in Rechnung stellen (bereits schon zugeschnittene Materialien, Sonderbestellungen

  usw.).
 

 

III.    Preise, Zahlungen

 

 

3.1. Die vereinbarten Preis gelten ab unserem Lager einschließlich normaler, handelsüblicher

        Verpackung.

        Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.

        Fracht- und kosten­freie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.

 3.2.  A:   bei Wiederverkäufer:

  Erstauftrag mit Vorkasse

 

  Zahlungsziel Nr.1:  innerhalb 8 Tagen rein netto, ohne Abzug

 

  Option: Zahlungsziel Nr.2:

  50% der Auftragssumme nach Auftragserteilung, Rest am Tag der Abholung bzw. Lieferung,

  hier gewähren wir 5% Skonto/Rabatt auf die Brutto- Auftragssumme.

  (ab einen Nettoauftragswert von € 500,--)

  B:   bei Privatkunden:

 

  Zahlungsziel Nr1:  1  innerhalb 8 Tagen rein netto, ohne Abzug

 

  Option: Zahlungsziel Nr.2: 

  50% der Auftragssumme nach Auftragserteilung, Rest am Tag der Abholung bzw.

  Lieferung,  hier gewähren wir 5% Skonto/Rabatt auf die Brutto- Auftragssumme.

  (ab einen Nettoauftragswert von € 500,--)

 

3.3. Die Annahme von Schecks ist nicht möglich!

3.4. Ein Zurückbehaltungsrecht steht den Käufer nur zu, soweit es auf dem­selben

        Vetragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforder­ungen aufrechnen, die

        entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.

3.5. Die Mehrwertsteuer ist, wenn nicht ausdrücklich ausgewiesen, im Artikel­preis nicht

        enthhalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.

IV.    Lieferung

4.1.  Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

4.2.  Bezüglich der für Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen

         Abweichungen vor, es sei denn, wir haben die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert.

4.3.  In der, von uns zugesandten Auftragsbestätigung genannten Liefertermine gelten nur insoweit,

         dass auch wir von unseren Lieferanten rechtzeitig und vollständig beliefert wurden. Geraten wir

         aus Gründen, die wir zu vertre­ten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle

         gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher

         Vertragspflichten beruhte.

4.4.  Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist

         mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach frucht­losem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom

         Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche können nur bei Vorsatz oder grober

         Fahrlässig­keit geltend gemacht werden.

4.5. Kommt ein Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir

        berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwand zu verlangen.

       In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer  zufälligen

        Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in

        Abnahmeverzug gerät.

4.6. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer oder

       beim Transport mit   Beförderungsmitteln des Käufers, spätestens jedoch mit dem

         Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Sollte jedoch eine Lieferung

         oder Montage vereinbart  sein, geht die Gefahr nach Übergabe an den Käufer über.

 

V.     Eigentumsvorbehalt

5.1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum der

        Kaufsache geht erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden

        Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.

5.2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicher­ungsübereignung der Ware

        untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges

        gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt

        eine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.

5.3. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, stellt er seine Zahlung ein oder ergeben sich

        sonstige berechtigte Zweifel an seiner Zahlungs­fähigkeit so ist er nicht mehr berechtigt über

       die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und / oder

        die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Waren­empfänger widerrufen. Wir sind dann

       berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der

        Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die

       Warenempfänger einzuziehen.

5.4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten

        Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen

        entsprechenden Teil der Sicherungs­- rechte freigeben.

5.5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist unser Eigentum vom Käufer gegen Feuer,

       Wasser, Diebstahl , Einbruchdiebstahl zu Versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung

        werden an uns abgetreten.

 

VI.    Gewährleistung

6.1.  Die gelieferte Ware ist unverzüglich auf Ihre einwandfreie Beschaffen­heit zu überprüfen und

         bei  Beschädigungen auf dem Lieferschein, oder bei Anlieferung durch den Spediteur auf dessen

         Frachtbrief zu vermerken. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig,

         dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel

         innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung bei uns anzeigt.

         Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 und 378 HGB

         bleiben hiervon unberührt.

         Gegenüber Endverbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Hier 2 Jahre

         nach Kauf. 

         Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bei Sachmängelhaftung beschränkt sich

         zunächst  auf  Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach Wahl von SVI-

         Insektenschutzsysteme.   

6.2.  Für von uns nicht hergestellte Teile beschränkt sich die Gewähr­leistung auf die Abtretung

         der Gewährleistungsansprüche, die wir gegenüber dem Hersteller haben. Wir sind, falls die

          betreffende  Ware nicht mehr vorrätig ist, berechtigt, als Ersatz ein entsprechendes

          gleichartiges Modell zu liefern.

6.3.  Reklamierte Ware muss an uns zur Überprüfung übergeben werden, erst dann wird Ersatzware

         bereitgestellt.  Rücksendungen sind ohne vorherige gegenseitige Verständigung nicht statthaft.

         Bei Rücksend­ungen ohne unser Einverständnis wird die Annahme verweigert.Rücksendungen

         haben in Originalverpackung zu erfolgen.

6.4. Wird mangelhafte Ware weiterverarbeitet oder eingebaut, werden Reklamationen von uns

        nicht  anerkannt.

6.5. Gewährleistungsansprüche sind auf Nachbesserung bzw.- wenn diese nicht zum Erfolg

         führt - auf Nachlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder

         Ersatzlieferung kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Darüber

         hinausgehende Ansprüche des Käufers

         (z.B.wegen Schadenersatz wegen Nicht­erfüllung oder Mangelfolgeschäden) sind

        ausgeschlossen.Bessert der Käufer mangelhafte Ware ohne unsere vorherige schriftliche

         Genehmigung nach, trägt er die Kosten der Nachbesser­ung. Gleichzeitig erlöschen weitere

         Gewährleistungsansprüche.

VII.   Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

7.1.  Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt der Gerichtsstand unseres Firmensitzes als

         vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes, Niederlassung

         oder Wohnsitz  des Käufers zu Klagen.

7.2.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

VIII.  Sonstige Vereinbarungen

8.1.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein

         oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

 


 

 

SVI Insektenschutz UG | svi.insektenschutz@t-online.de