Allgemeine Geschäftsbedingungen
SVI - Insektenschutzsysteme
(Inh. M. Kornhaas), Oesdorfer Str. 8, 91336 Heroldsbach
I. Geltung
1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen,
Insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch schriftliche Bestätigung
wirksam.
II. Vertragsabschluss
2.1. Die in den Prospekten, Internet oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem
sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen,
Beschreibungen, Maß-, Gewichts- Leistungs-, Verbrauchsdaten und Montageangaben sind
freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt
insbesondere für den Fall von Farbabweichungen und Verbesserungen, die den technischen
Fortschritt dienen. Aufträge an uns, Auftragsänderungen und Ergänzungen, sowie Nebenabreden
bedürfen der Schriftform.
2.2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend.
Wir sind berechtigt, dass Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung per E- Mail, Fax oder auf dem Postweg anzunehmen.
Der Käufer kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurück
treten.
Dies muss in schriftlicher Form erfolgen.
Nach Ablauf dieser Frist, sind wir berechtigt zum Ausgleich unserer Kosten, für
Angebotserstellung, Beratung sowie allgemeiner Verwaltungsaufwand einen Pauschalbetrag in
Höhe von 25% der Auftragssumme zu verlangen.
Bei unserer Ware handelt es sich um Einzelstück bzw. Sonderanfertigungen.
Ist zum Zeitpunkt vom Rücktritt, unser Schaden höher als o.g. Pauschalbetrag müssen wir
diesen in Rechnung stellen (bereits schon zugeschnittene Materialien, Sonderbestellungen
usw.).
III. Preise, Zahlungen
3.1. Die vereinbarten Preis gelten ab unserem Lager einschließlich normaler, handelsüblicher
Verpackung.
Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.
Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.2. A: bei Wiederverkäufer:
Erstauftrag mit Vorkasse
Zahlungsziel Nr.1: innerhalb 8 Tagen rein netto, ohne Abzug
Option: Zahlungsziel Nr.2:
50% der Auftragssumme nach Auftragserteilung, Rest am Tag der Abholung bzw. Lieferung,
hier gewähren wir 5% Skonto/Rabatt auf die Brutto- Auftragssumme.
(ab einen Nettoauftragswert von € 500,--)
B: bei Privatkunden:
Zahlungsziel Nr1: 1 innerhalb 8 Tagen rein netto, ohne Abzug
Option: Zahlungsziel Nr.2:
50% der Auftragssumme nach Auftragserteilung, Rest am Tag der Abholung bzw.
Lieferung, hier gewähren wir 5% Skonto/Rabatt auf die Brutto- Auftragssumme.
(ab einen Nettoauftragswert von € 500,--)
3.3. Die Annahme von Schecks ist nicht möglich!
3.4. Ein Zurückbehaltungsrecht steht den Käufer nur zu, soweit es auf demselben
Vetragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die
entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.
3.5. Die Mehrwertsteuer ist, wenn nicht ausdrücklich ausgewiesen, im Artikelpreis nicht
enthhalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
IV. Lieferung
4.1. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
4.2. Bezüglich der für Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen
Abweichungen vor, es sei denn, wir haben die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert.
4.3. In der, von uns zugesandten Auftragsbestätigung genannten Liefertermine gelten nur insoweit,
dass auch wir von unseren Lieferanten rechtzeitig und vollständig beliefert wurden. Geraten wir
aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle
gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten beruhte.
4.4. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist
mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche können nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
4.5. Kommt ein Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir
berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwand zu verlangen.
In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in
Abnahmeverzug gerät.
4.6. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer oder
beim Transport mit Beförderungsmitteln des Käufers, spätestens jedoch mit dem
Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Sollte jedoch eine Lieferung
oder Montage vereinbart sein, geht die Gefahr nach Übergabe an den Käufer über.
V. Eigentumsvorbehalt
5.1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum der
Kaufsache geht erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.
5.2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware
untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges
gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt
eine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
5.3. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, stellt er seine Zahlung ein oder ergeben sich
sonstige berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit so ist er nicht mehr berechtigt über
die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und / oder
die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann
berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der
Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die
Warenempfänger einzuziehen.
5.4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten
Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen
entsprechenden Teil der Sicherungs- rechte freigeben.
5.5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist unser Eigentum vom Käufer gegen Feuer,
Wasser, Diebstahl , Einbruchdiebstahl zu Versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung
werden an uns abgetreten.
VI. Gewährleistung
6.1. Die gelieferte Ware ist unverzüglich auf Ihre einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen und
bei Beschädigungen auf dem Lieferschein, oder bei Anlieferung durch den Spediteur auf dessen
Frachtbrief zu vermerken. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig,
dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel
innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung bei uns anzeigt.
Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 und 378 HGB
bleiben hiervon unberührt.
Gegenüber Endverbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Hier 2 Jahre
nach Kauf.
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bei Sachmängelhaftung beschränkt sich
zunächst auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach Wahl von SVI-
Insektenschutzsysteme.
6.2. Für von uns nicht hergestellte Teile beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung
der Gewährleistungsansprüche, die wir gegenüber dem Hersteller haben. Wir sind, falls die
betreffende Ware nicht mehr vorrätig ist, berechtigt, als Ersatz ein entsprechendes
gleichartiges Modell zu liefern.
6.3. Reklamierte Ware muss an uns zur Überprüfung übergeben werden, erst dann wird Ersatzware
bereitgestellt. Rücksendungen sind ohne vorherige gegenseitige Verständigung nicht statthaft.
Bei Rücksendungen ohne unser Einverständnis wird die Annahme verweigert.Rücksendungen
haben in Originalverpackung zu erfolgen.
6.4. Wird mangelhafte Ware weiterverarbeitet oder eingebaut, werden Reklamationen von uns
nicht anerkannt.
6.5. Gewährleistungsansprüche sind auf Nachbesserung bzw.- wenn diese nicht zum Erfolg
führt - auf Nachlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Darüber
hinausgehende Ansprüche des Käufers
(z.B.wegen Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Mangelfolgeschäden) sind
ausgeschlossen.Bessert der Käufer mangelhafte Ware ohne unsere vorherige schriftliche
Genehmigung nach, trägt er die Kosten der Nachbesserung. Gleichzeitig erlöschen weitere
Gewährleistungsansprüche.
VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
7.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt der Gerichtsstand unseres Firmensitzes als
vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes, Niederlassung
oder Wohnsitz des Käufers zu Klagen.
7.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
VIII. Sonstige Vereinbarungen
8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.